Kostenübernahme
Gesetzlich-Versicherte
Als Vertragspsychotherapeut kann ich direkt mit Ihrer Kasse abrechnen. Für Sie bedeutet dies, Ihre Versichertenkarte am besten zum ersten Termin, und im Falle einer längerfristigen Therapie jeweils zu Beginn eines Quartals, mitzubringen.
Privat-Versicherte
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig und reichen von definierten Jahreskontingenten (bspw. 20 Therapiestunden pro Jahr) bis zur vollen Kostenübernahme. Bevor Sie Kontakt mit mir aufnehmen, sollten Sie die von Ihnen abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und/oder im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren, um die genauen Konditionen zu erfragen.
Beihilfe
Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Aufgrund meiner Kassenzulassung kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei der Beihilfe einreichen können. Wenden Sie sich am besten frühzeitig an Ihre Beihilfestelle. Diese sendet Ihnen auf Anfrage Unterlagen zur Antragstellung zu, die Sie dann gerne auch schon zum ersten Termin mitbringen können.
Beihilfeberechtigte sind in der Regel zusätzlich zu gewissen Prozentanteilen privat versichert. Bei einer Psychotherapie übernimmt die private Versicherung in vielen Fällen der Befürwortung durch die Beihilfe an und übernimmt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Nehmen Sie im Zweifelsfall frühzeitig Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Selbstzahler
In begründeten Ausnahmefällen können Sie selbstverständlich die Therapiekosten auch selbständig übernehmen. Sie erhalten in diesen Fällen eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).